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Pressemitteilung

Schluß mit Insellösungen für Brandenburgs Schulen: ÖDP fordert strikten Social-Media-Zugang erst ab 16

Die aktuellen Smartphone-Verbote an Brandenburger Schulen, wie etwa durch die Regelung vom Brandenburger Bildungsministerium für Grund- und Förderschulen (Klassen 1-6), ist ein längst überfälliger Schritt – aber sie bleiben für die ÖDP Brandenburg ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitaler Überforderung ist eine gesamtgesellschaftliche Pflicht, der sich auch die Brandenburger Landesregierung nicht länger entziehen darf.

Die Gesundheit unserer Jugendlichen sollte uns ein Herzensanliegen sein. Es geht hier nicht nur um Individuen, die geschädigt werden, es geht um schlicht unser aller Zukunft, bis hin zu einer Volkswirtschaft, die nicht mehr funktioniert, wenn wir massenweise kranke Kinder produzieren.

Wenn Handys, Smartwatches und private Laptops an Grund- und Förderschulen künftig ausgeschaltet im Ranzen bleiben sollen, stärkt das die Konzentration, mindert Cybermobbing und gibt Kindern endlich wieder Raum für echtes Miteinander. Schulen wie das Leibniz‑Gymnasium Potsdam zeigen, dass klare Regeln funktionieren und Schule wieder ein Schutz- und Lernraum sein kann. Katja von Hagen, Schulleiterin des Leibniz-Gymnasiums Potsdam: „Wir befinden uns hier in einem pädagogischen Raum und wollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, mindestens sechs bis acht Stunden smartphonefrei zu überleben.“ Diese klare Aussage macht deutlich, wie stark die negativen Auswirkungen von ständiger Handypräsenz auf Konzentration und Unterrichtsablauf wahrgenommen werden. Gleichzeitig beschreibt sie den Widerstand vieler Schülerinnen und Schüler: „Es gibt Schüler, die absolut dagegen sind – und das ist die Mehrheit, da müssen wir uns nichts vormachen.“

Doch all diese mühsam erarbeiteten Maßnahmen enden am Schultor – und genau dort beginnt das eigentliche Problem. Der übermäßige, oft suchtfördernde Social‑Media‑Konsum junger Menschen findet vor allem außerhalb der Schule statt: in der Freizeit, im Kinderzimmer, im familiären Alltag. Unbegrenzt, unreguliert und mit gravierenden Folgen für Gesundheit, Entwicklung und Weltbild. Studien belegen zudem, wie stark Plattformen wie TikTok und Instagram antisemitische, frauenfeindliche und queerfeindliche Inhalte verstärken – Inhalte, die bereits bei Zwölfjährigen auf fruchtbaren Boden fallen. Der Macht dieser Blasen und Algorithmen ist im Alltag kaum etwas entgegenzusetzen. Lehrkräfte, Eltern und Gesellschaft sind darüber entsetzt, aber im Grunde hilflos. Für die Politik hingegen wäre es ein Leichtes, endlich wirksam zu handeln.

Solange die Landesregierung keine verbindlichen politischen Rahmenbedingungen schafft, bleibt jedes schulische Verbot eine Insellösung ohne nachhaltige Wirkung. Brandenburg braucht endlich wirksame Alterskontrollen, klare gesetzliche Vorgaben, mehr Medienbildung und eine konsequente Regulierung manipulativer Plattformmechanismen.

Die ÖDP Brandenburg fordert deshalb eine landesweite, womöglich bundesweite gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien. Alles andere wäre politisches Wegducken vor einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. „Seit 15 Jahren läuft ein unkontrolliertes Experiment mit der psychischen und körperlichen Gesundheit unserer Kinder – und die Politik schaut zu“, erklärt Thomas Löb. „Wer Minderjährige in eine digitale Umgebung entlässt, die auf maximale Aufmerksamkeit, Suchtmechanismen und algorithmische Manipulation ausgelegt ist, handelt verantwortungslos. Die Landesregierung muss endlich den Mut haben, klare Grenzen zu setzen.“

Die ÖDP Brandenburg weist darauf hin, dass eine Altersgrenze von 14 Jahren – wie auf Bundesebene von SPD und CDU vorgeschlagen – Jugendlichen in einer besonders verletzlichen Entwicklungsphase Zugang zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat verschaffen würde. Jugendversionen der Apps lösen das Problem nicht: Süchtigmachende Mechanismen werden reduziert, aber nicht beseitigt; problematische Inhalte wie Cybermobbing, Gewalt oder Radikalisierung bleiben zugänglich. „Das ist kosmetische Politik, keine Prävention“, so Löb.

Eine Altersgrenze allenfalls von 14 Jahren einzuführen, würde Jugendlichen ausgerechnet in einer besonders sensiblen und prägenden Lebensphase den Zugang zur Social-Media-Welt eröffnen. Die von den Koalitionsparteien diskutierte „Jugendversion“ für 14- bis 15-Jährige mag einzelne suchtfördernde Mechanismen abschwächen, doch die zentralen Risiken blieben bestehen: Cybermobbing, verzerrte Schönheitsideale, Konfrontation mit Gewaltinhalten oder Radikalisierung. Ein Einstieg mit 14 Jahren ist daher aus Sicht eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes deutlich zu früh. Social Media sollte frühestens ab 16 Jahren zugänglich sein. Das wäre ein klarer, nachvollziehbarer und entwicklungspsychologisch begründeter Schutzrahmen. Entscheidend ist dabei eine verlässliche Altersregulierung – jedoch ohne Klarnamenpflicht und ohne weitere Datensammelwut. Statt personenbezogener Registrierungslösungen braucht es datensparsame, technische Ansätze.

Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig. Seit der Verbreitung internetfähiger Smartphones ab 2007 steigen weltweit Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Schlafmangel, Einsamkeit und Lernprobleme bei Minderjährigen. Schulen berichten von sinkender Konzentrationsfähigkeit und Übermüdung, Ärztinnen und Psychologen von wachsender psychischer Belastung. „Wir sehen eine dramatische Zunahme von Kindern, die unter digitalem Stress leiden“, warnt die Potsdamer Kinder- und Jugendpsychologin Dr. Jana Rehfeld. „Die Mechanismen sozialer Medien – endloses Scrollen, algorithmische Belohnungssysteme, sozialer Vergleich – treffen junge Menschen in einer Phase, in der ihr Gehirn besonders anfällig ist.“ Selbst die Landesärztekammer Brandenburg als Fachorganisation auf Risiken wie Suchtpotenzial, soziale Isolation und andere negative Folgen für Kinder und Jugendliche spricht sich in der Debatte für stärkere Regelungen aus.

Auch der Medienpädagoge und Mitinitiator des Verbotsprozesses Tobias Dillinger betont die Herausforderungen: Neben sozialen Medien seien auch verschiedene Spiele und KI-Anwendungen „ein großes Problem“ für Konzentration und Impulskontrolle. Diese Einschätzung von Experten aus der pädagogischen Praxis unterstreicht, warum strikte Regeln für den Umgang mit digitalen Geräten generell und auch für die Freizeit gefordert werden.

International wächst der Druck zur Regulierung. Australien hat Ende 2025 ein Mindestalter von 16 Jahren eingeführt und Plattformen zu wirksamen Alterskontrollen verpflichtet. Unsere europäischen Nachbarn Frankreich und Dänemark gehen ähnliche Wege. „Diese Beispiele zeigen, dass Regulierung möglich ist – wenn der politische Wille vorhanden ist“, sagt die Medienethikerin Prof. Dr. Elisa König von der Universität Leipzig. „Deutschland hinkt hinterher, obwohl die Risiken seit Jahren bekannt sind.“ Unsere regierenden Politiker sollten ins Nachdenken kommen, angesichts vieler Meldungen über die negativen psycho-sozialen Folgen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche. Denn aktuell haben schon mehr als 70 Länder weltweit haben Regelungen zum Schutz beschlossen, Deutschland hängt hinterher.

Die ÖDP Brandenburg fordert die Landesregierung deshalb eindringlich auf, sich im Bundesrat für eine konsequente Altersgrenze von 16 Jahren einzusetzen – ohne Klarnamenpflicht, die die anonyme Meinungsäußerung und damit einen Grundpfeiler der Demokratie gefährden würde. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung anonymer Kommunikation mehrfach hervorgehoben. „Demokratie muss Anonymität aushalten – aber Kinder dürfen den damit verbundenen Gefahren nicht ungeschützt ausgesetzt werden“, betont Löb.

Statt Klarnamenpflicht setzt die ÖDP auf hardwarebasierte Lösungen wie Kinder-Smartphones oder -Tablets, die bestimmte Anwendungen und Inhalte zuverlässig blockieren. Wer Minderjährigen ein vollwertiges Erwachsenengerät überlässt, müsse künftig mit Konsequenzen rechnen – analog zu Alkohol- oder Tabakabgaben an Kinder. „Der Staat schützt Kinder offline konsequent. Online versagt er seit Jahren“, so Löb.

Sinnvoll wären etwa hardwarebasierte Lösungen wie spezielle Kinder-Smartphones oder Kinder-Tablets, auf denen bestimmte Anwendungen und Inhalte standardmäßig blockiert sind. So ließe sich Jugendschutz gewährleisten, ohne dass Kinder oder Eltern persönliche Daten bei Plattformen hinterlegen müssen. Wer hingegen einem Kind oder Jugendlichen bewusst ein uneingeschränktes Erwachsenengerät überlässt, muss – wie beim Verkauf von Alkohol oder anderen jugendgefährdenden Substanzen – mit klaren Konsequenzen rechnen. Echter Jugendschutz braucht klare Regeln, technische Verantwortung und gesellschaftliche Verbindlichkeit.

Eine gesetzliche Altersgrenze würde Familien entlasten, Schulen stärken und ein klares gesellschaftliches Signal senden: Der Schutz von Kindern steht über wirtschaftlichen Interessen der Plattformkonzerne. Eltern berichten immer wieder von sozialem Druck, ihren Kindern früh Smartphones zu erlauben – ein strukturelles Problem, das einzelne Familien nicht lösen können. „Wir brauchen politische Entscheidungen, die Kinder schützen, statt sie dem Markt zu überlassen“, fordert Löb. „Es ist Zeit, das Experiment einer smartphonebasierten Kindheit zu beenden“, schließt Löb. „Die neue Brandenburger Landesregierung muss schleunigst handeln – nicht irgendwann, sondern jetzt!“

 

Kontakt:

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

- die Naturschutzpartei -

Landesverband Brandenburg
Paul-Gerhardt-Straße 1A
15907 Lübben

Ansprechpartner:

Thomas Löb, Landesvorsitzender
thomas.loeb@oedp.de 
0175-9966701

https://www.oedp.de/programm/grundsatzprogramm/  
https://www.oedp-brandenburg.de/mitmachen/medienspiegel 

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