Pressemitteilung
Scharfe Kritik der ÖDP am Gesetzesentwurf von Ministerin Mittelstädt: „Brandenburg braucht starke Umweltgesetze, keine schwächeren!“
Ministerin Hanka Mittelstädt hat einen Gesetzesentwurf zur Verwaltungsvereinfachung vorgelegt – ein Entwurf eines sogenannten Artikelgesetzes, der bei der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Brandenburg auf heftige Kritik stößt.
Landesvorstand Thomas Löb warnt eindringlich vor den geplanten Gesetzesänderungen der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Er sieht erhebliche Risiken für den Umwelt- und Naturschutz in Brandenburg und betont: „Was als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit der Abbau zentraler Umweltstandards und demokratischer Beteiligungsrechte.“ Der Gesetzesentwurf sieht vor, mehrere Umweltgesetze zusammenzuführen – darunter das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG), das Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) und das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG). Eine Zusammenführung mit weitreichenden Folgen: Statt einer echten Modernisierung sehen die Ökodemokraten darin eine systematische Schwächung der bisherigen Schutzvorgaben. Eine fundierte rechtliche und sachliche Prüfung fehlt völlig, so daß zentrale Aspekte des Umweltschutzes und der demokratischen Mitbestimmung unberücksichtigt bleiben.
Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung zentraler Vorschriften, etwa § 17 des Landesimmissionsschutzgesetzes. Bisher ist der Umweltminister verpflichtet, dem Landtag alle sechs Jahre einen umfassenden Bericht vorzulegen. Dieser dokumentiert die Entwicklung schädlicher Emissionen wie Immissionen und deren Auswirkungen auf Mensch und Natur, Umweltvorfälle sowie die Behandlung von Abfällen aus Produktionsstätten und Entsorgungsanlagen. Dieser Bericht wird ergänzt durch Erkenntnisse des Landesamtes für Umwelt (LfU) und des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), etwa zu illegalen Abfallablagerungen und den damit verbundenen Kosten für den Steuerzahler. Fällt diese Berichtspflicht weg, gehen unverzichtbare Informationen verloren. Die Abgeordneten hätten keinen umfassenden Überblick mehr über die Umweltpolitik des Landes. Darüber hinaus schränkt die Gesetzesänderung den Zugang zu diesen Berichten und den Verwaltungsprozessen erheblich ein. Ohne vollständige Zahlen und Fakten wird es nahezu unmöglich, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen. Das gefährdet nicht nur die Transparenz, sondern auch das Vertrauen in die Gesetzgebung. Wenn wesentliche Informationen fehlen, sind Parlamentarier, Umweltschutzverbände und Bürger in ihrer Entscheidungsfindung benachteiligt.
Der Naturschutz ist auch durch eine weitere problematische Änderung und Streichung der §§ 26 Abs. 5 und 6 des Brandenburger Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) in Gefahr. Denn dadurch entfällt das Vorkaufsrecht zugunsten öffentlicher Körperschaften sowie anerkannter Naturschutzverbände, Vereine und Stiftungen für Flächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks. Offiziell wird dies mit einem hohen Verwaltungsaufwand begründet – doch konkrete Zahlen fehlen. Die ÖDP lehnt diese Änderung entschieden ab, da das Vorkaufsrecht ein zentrales Instrument für den Schutz naturrelevanter Flächen darstellt. Es erlaubt Naturschutzorganisationen, wertvolle Gebiete zu erwerben, um sie vor naturgefährdenden Nutzungen zu bewahren und ein Netzwerk öffentlicher Schutzflächen aufzubauen.
Angesichts der jüngsten Kritik des Europäischen Gerichtshofs an Deutschlands mangelhaftem Schutz von Naturschutzgebieten wäre ein Rückzug aus diesen Regelungen ein fatales Signal. Während die meisten Bundesländer solche Vorkaufsrechte erfolgreich nutzen, würden Naturschutzverbände künftig auf das Wohlwollen finanziell und personell überlasteter Naturschutzbehörden angewiesen sein. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, bestimmte Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten genehmigungsfrei zu stellen – darunter Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Bauprojekte in bereits bebauten Ortsteilen, wenn sie mindestens 300 Meter vom Ortsrand entfernt liegen. Doch solche Regelungen könnten Landschaftsschutzgebiete für Bebauung und Versiegelung öffnen und damit den Charakter der Natur erheblich verändern. Flächen, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit - des Naturhaushalts und als Lebensraum bestimmter Tiere und Pflanzen, aber auch für Erholungszwecke wichtig sind, werden verkleinert bzw. werden verschwinden (vgl. § 26 Abs.1 BNatSchG). Besonders Photovoltaikanlagen werden als problematisch betrachtet: Sie zerschneiden Landschaften, behindern Tierwanderungen, verdrängen Bodenbrüter und versiegeln den Boden. Zudem widersprechen diese Maßnahmen bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben, die den besonderen Schutz solcher Gebiete sicherstellen. Eine Genehmigungsfreiheit würde die notwendige Abwägung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen von vornherein aushebeln.
Thomas Löb bringt es prägnant auf den Punkt: „Wir können es uns nicht leisten, den dringend notwendigen Schutz unserer Ökosysteme zu opfern. Die Abschaffung und Lockerung zentraler Umweltregelungen bedeutet nichts anderes als eine Kapitulation vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen. Damit wird das Fundament des Naturschutzes in Brandenburg systematisch ausgehöhlt – das darf nicht passieren!“ Er fordert daher eine gründliche Neubewertung des Entwurfs, um den Prinzipien von Transparenz, Beteiligung und nachhaltigem Umweltschutz gerecht zu werden.
Kontakt:
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- die Naturschutzpartei -
Landesverband Brandenburg
Paul-Gerhardt-Straße 1A
15907 Lübben
Ansprechpartner:
Thomas Löb, thomas.loeb@oedp.de
0175-9966701
Foto: Schild Landschaftsschutzgebiet
Fotograf Thomas Löb
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) versteht sich als ökologisch-soziale Kraft der politischen Mitte und zählt bundesweit rund 7.500 Mitglieder. Mit etwa 530 Mandatsträgern auf kommunaler Ebene gestaltet sie aktiv Politik und ist seit 2014 auch im Europaparlament vertreten – aktuell durch die Juristin Manuela Ripa aus Saarbrücken. Die zentralen Schwerpunkte der ÖDP reichen von Klimaschutz und Artenschutz über Familienpolitik bis hin zur Gemeinwohl-Ökonomie und der konsequenten Abkehr vom Wachstumswahn. Besonders bemerkenswert ist ihr konsequenter Kurs: Als erste Partei Deutschlands verzichtet die ÖDP seit ihrer Gründung im Jahr 1982 vollständig auf Konzernspenden. Damit setzt sie ein klares Zeichen gegen Lobbyismus, Korruption und unlautere Einflussnahme – ein Grundsatz, der ihre unabhängige und mutige politische Arbeit sichert. Zu den größten Erfolgen der Partei zählen ihre erfolgreichen Volksbegehren. Mit „Rettet die Bienen“ erreichte sie weitreichende Maßnahmen zum Artenschutz, während sie mit der Einführung des Nichtraucherschutzes einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheitsprävention leistete. Diese Initiativen unterstreichen den Anspruch der ÖDP, wirkungsvolle Politik für Umwelt, Gesundheit und das Gemeinwohl zu gestalten.