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Pressemitteilung

Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung sind rechtswidrig - §13b BauGB verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Siedlungsaußenbereichs ohne Umweltprüfung sind in Brandenburg rechtswidrig zustande gekommen." So der Landesvorsitzende der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Brandenburg, Thomas Löb.

(Potsdam) - Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde hätten nicht im beschleunigten wie vereinfachten Verfahrens nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18.07.2023 entschieden, daß diese Bestimmung mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). „Wir als ÖDP fordern deshalb alle Brandenburger Kommunen auf, ihre nun als unzulässig erklärten Bauplanungen nach § 13b Satz 1 BauGB sofort zu stoppen, soweit diese ohne die zwingend erforderliche naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt sind. Diese müssen an die aktuelle Rechtsprechung  angepasst werden.“ so die ÖDP Brandenburg.

In einem bundesweit relevanten Revisionsverfahren gegen einen Bebauungsplanung in Baden-Württemberg wurde wegen mangelnder Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sogenannte „SUP-Richtlinie" (2001/42/EG) entschieden. Diese richterliche Entscheidung hat nun auch Auswirkungen auf viele derart verfehlt durchgezogene Projekte in Brandenburg, wie etwa in Grünheide im Ortsteil Mönchwinkel (Landkreis Oder-Spree), Bestensee (Dahme-Spreewald), Borkheide oder gar in Beelitz (beide in Potsdam-Mittelmark), hier für Bauplätze in den Ortsteilen Busendorf, Reesdorf und Fichtenwalde.
Überall sollten Wohnungen im beschleunigten Verfahren ohne eine frühe Bürgerbeteiligung sowie eine Umweltprüfung errichtet werden. Es  besteht nicht einmal eine vollständige Ausgleichspflicht für den zu erwartenden Naturverlust.

Dabei bestünde im Gegenteil laut ÖDP gerade der dringende Bedarf, dass angedachte und sicherlich auch gesellschaftlich benötigte Baugebiete gerade etwa keine von Feuchte geprägten Waldbiotope inmitten eines Landschaftsschutzgebietes zerstückeln. Bedrohte Erlenbruchwälder, wie etwa im Raum Bestensee, sind zudem laut Bundesnaturschutzgesetz durch Nichts zu kompensieren und wären ein unwiederbringlicher Naturverlust. Durch den Verzicht auf einen umfassenden Umweltbericht mangelt es nun allerorten an gebündelten Umweltdaten. Diese sind als Grundlage und als Abwägungshilfe für Gemeindevertreter und andere Planungsträger wichtig. Oft weiß man womöglich nicht einmal, welche Naturschätze die eigene Kommune noch so beherbergt.

Diese und zahlreich andere bundesweiten Bebauungspläne sind nun im Nachhinein vom BVerwG für unwirksam erklärt worden, da diese auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhten. Der Chef der Brandenburger ÖDP weiter: „Wir sehen uns in dem Gerichtsurteil in unserer kritischen Haltung gegenüber der Bundes- wie Brandenburger Landesregierung bestätigt.  Die aus unserer Sicht höchst fahrlässig erscheinende Planungsverfahren tragen zur Zerstörung unser aller Lebensgrundlage bei. So darf es nicht weiter gehen! Voreilig kommunales Durchwinken von Betongoldträumen, möglichst komplett an der Anwohnerschaft vorbei, war noch nie gut. Dies ist nicht nur empathielos. Es führt im Gegenteil eher zu immer mehr Verdruss innerhalb der Bevölkerung, feuert den Vertrauensverlust in staatliche Institutionen an und nährt Zweifel an demokratischen Prozessen. Kommunale Entscheidungsträger sollten eigentlich sich dem Gemeinwohl verpflichtet sehen. Sie müssen zum Erhalt einer lebenswerten Heimat beitragen, in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und Grundwasserverlustes Waldcharakter als Aufwertungspotenzial erhalten.“ Löb weiter „dies ist eine Rote Karte für die Bauwirtschaft und ihrer politischen Steigbügelhalter. Das Urteil sollte ihnen mehr als nur Mahnung sein.“

Hintergrund:
Der damalige Normenkontrollantrag des BUND Umweltverbandes Baden-Württemberg gegen die Gemeinde Gaiberg wurde zwar beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung" durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein. Die für sein Urteil maßgeblichen Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung hier veröffentlicht:

www.bverwg.de/pm/2023/59  * Ergänzend: www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13b.html Richtlinie 2001/42/EG * Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP)  eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/assessment-of-the-certain-effects-of-plans-and-programmes-on-the-environment-sea.html  * Pressemitteilung des BUND Baden-Württemberg: www.bund-bawue.de/service/presse-mitteilungen/detail/news/bund-klage-stoppt-flaechenfrass-bundesverwaltungsgericht-gibt-klage-gegen-13-b-baugb-statt/

 

Pressekontakt:

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 

die Naturschutzpartei 

Landesverband Brandenburg

www.oedp-brandenburg.de

www.oedp-brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/

www.oedp-brandenburg.de/aktuelles/medienspiegel

Ansprechpartner:

Thomas Löb, Landesvorsitzender

0175-9966701, thomas.loeb@oedp.de

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