Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP Brandenburg: Kritik an Weiterführung bauvorbereitender Arbeiten an der Tesla-Gigafactory trotz ausstehender Einwendungserörterung im Genehmigungsverfahren

(Grünheide/Fürstenberg) Das Landesumweltamt lässt verlauten, dass die Einwendungen keine Relevanz für das weitere Genehmigungsverfahren (Vorhaben-ID G07819) hätten. Die ÖDP Brandenburg bezweifelt eine fachlich eingehende Prüfung und Abwägung der Sachverhalte von 373 Einwendungen innerhalb von knapp zwei Wochen und stellt die Objektivität der Prüfungsorgane hinsichtlich der Unabhängigkeit vor Wirtschafts- und Lobbyinteressen in Frage.

Die Landesregierung und die daran beteiligten Grünen beteuern immer wieder, dass ihnen „Bürgerbeteiligung und Transparenz sehr wichtig“ sind. Vieles verläuft im Genehmigungsverfahren für die Tesla-Gigafactory in Grünheide jedoch hinter verschlossenen Türen. Es wird beschwichtigt, dass alles gewissenhaft geprüft und unter hoher Beachtung von ökologischen Belangen verlaufe. Davon ist jedoch leider nicht viel zu erkennen.

Anfangs wurde plötzlich und überraschend der neue Tesla-Standort Grünheide in der Öffentlichkeit verkündet, im Wissen um die geohydrologischen Verhältnisse (Trinkwasserschutzgebiet) und weitere sensible naturräumliche Gegebenheiten vor Ort (naheliegende FFH- und Naturschutzgebiete mit störungssensiblen Moorgebieten, bereits entwicklungsfähige Waldumbauten plus Naturverjüngung, Vorkommen von Zauneidechse, Schlingnatter, diversen Fledermausarten, Wanderungskorridor für Wildtiere). Eine Alternativen-Abwägung schien zuvor nicht oder zumindest ökologisch nicht umsichtig stattgefunden zu haben. Für solch ein Großvorhaben wäre es jedoch der angemessene Weg gewesen, zusammen mit dem Bauinteressenten eine Prüfung von Standortalternativen mit ökologischem Augenmaß durchzuführen und im Anschluss akzeptanzsteigernd die Öffentlichkeit zu beteiligen. Es gibt im Land Brandenburg geeignetere Standorte (z. B. bereits versiegelte Flächen, Brachflächen mit geringem ökologischem Wert), die für ein solches Vorhaben genutzt werden könnten, ohne ökologisch bedenklich zu sein, aber zugleich infrastrukturell immer noch interessant für einen Unternehmer.

Zum einen ist es die Standortwahl, die zu denken gibt, zum anderen sind es die Vorabgenehmigungen, die nun für die Waldrodung und für die Einebnung/Planierung des Geländes kurzerhand erteilt wurden. Hier werden sehr schnell Tatsachen geschaffen, obwohl noch nicht einmal feststeht, ob das Genehmigungsverfahren überhaupt erfolgreich sein wird und zum anderen das Gelände (scheinbar) noch nicht einmal im Eigentum von Tesla ist, sondern immer noch im Eigentum der Landesforst. Auch hier dringen nur zögerlich Informationen an die Öffentlichkeit, die unseres Erachtens bei solch einem überregional bedeutsamen Projekt weitgehend ausgeschlossen wird, was nur wenig von versprochener Transparenz zeugt.

Weiterhin sollten am 18. März 2020 die 373 Einwendungen, die bis zum 5. März 2020 beim Umweltamt eingegangen sind, öffentlich erörtert werden. Dazu kam es nicht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung (verständlicherweise) abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Zugleich ließ das Landesumweltamt verlauten, dass die Einwendungen keine Relevanz für das weitere Genehmigungsverfahren hätten. Hierbei ist jedoch fraglich, ob innerhalb eines Zeitraums von nicht einmal zwei Wochen allen 373! Einwendungen und den darin enthaltenen Bedenken im Einzelnen nachgegangen und diese fachlich wie rechtlich eingehend geprüft und abgewogen wurden. Dies kann durchaus bezweifelt und die wirtschafts- und lobbyunabhängige Prüfung und Abwägung in Frage gestellt werden. Die Sonderbehandlung Teslas drängt sich immer mehr auf. Hier sollte der Grundsatz gelten: Gleiches Recht für alle! Auch der Konzern Tesla und Elon Musk haben sich an die Regeln der Genehmigungsverfahren zu halten. Alles andere würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Zudem wird angebracht, dass wenn das Genehmigungsverfahren nicht erfolgreich sein sollte, die durch die Vorabgenehmigung erteilten und nun durchführten Arbeiten am Gelände rückgängig gemacht werden sollen und „Tesla verpflichtet ist, bei einer Nichterteilung den früheren Zustand wiederherzustellen.“ Wie absurd ist diese Behauptung? Ökologen müsste es eigentlich klar sein, dass ein früherer Zustand in diesem Fall schlicht nicht wiederherzustellen ist.

Die Landesregierung schafft sich damit einen Präzedenzfall, der weitreichende Folgen für zukünftige Genehmigungsverfahren nach sich ziehen kann. Dem Naturschutz wird hier aus unserer Sicht ein Riegel vorgeschoben. Selbst das Klagerecht der Naturschutzverbände wurde in politischen Debatten in Frage gestellt. Wenn wir dort hinkommen, sind Tür und Tor geöffnet für jegliche Umweltzerstörung gänzlich im Interesse von Wirtschaftslobbyisten.

Die Corona-Pandemie kann nun als passender Verhinderungsgrund des Erörterungstermins vorgeschoben werden. Doch hinter den Kulissen erfolgen weiterhin fleißig die Arbeiten zur Bauvorbereitung.

Die ÖDP Brandenburg fordert eine Aussetzung der Arbeiten zur Bauvorbereitung der Tesla-Gigafactory bis zum Erörterungstermin der Einwendungen. Um die Zweifel an der Prüfung und Abwägung der Einwendungen nicht zu nähren, wäre es aus Sicht der ÖDP Brandenburg zudem begrüßenswert, die Prüfungs- und Abwägungsunterlagen den Einwendenden offenzulegen, um eine angemessene Prüfung und Abwägung dieser innerhalb von zwölf Tagen glaubhaft erscheinen zu lassen.

 

Pressekontakt:
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP), Landesverband Brandenburg
E-Mail: presseoedp-brandenburg.de
Internet: www.oedp-brandenburg.de

Vorstand: www.oedp-brandenburg.de/partei/landesvorstand


V.i.S.d.P.: norman.hessoedp.de (stellv. Landesvorsitzender)
Zurück